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Neue Großgeräteinitiative „MR-PET für medizinische Bildgebung“

Einreichung von Anträgen bei der DFG bis 1. August 2009

25.03.2009. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert in diesem Jahr im Rahmen einer Großgeräteinitiative die medizinische Bildgebung mit MR-PET (Magnetresonanz-Positronenemissionstomographie). Die Förderung beinhaltet die Bereitstellung eines Ganzkörper-MR-PET-Geräts. Als Magnetfeldstärke für den MR-Teil sind 3-Tesla vorgesehen, da dies dem aktuellen Stand der MR-Forschung für die klinische Anwendung entspricht. Ziel der Initiative ist es, die aktuell neu verfügbare MR-PET-Technologie für die klinische Forschung und Anwendung zu evaluieren.

Von der MR-PET-Kombination wird ein besonders hoher Nutzen für Forschung und klinische Anwendung erwartet. Ihr wird deshalb besondere Bedeutung beigemessen, weil Hybrid-Bildgebungsverfahren komplementär die Vorteile einzelner Verfahren kombinieren und deren jeweilige Nachteile kompensieren können. Bestes Beispiel ist der schnelle und überzeugende Erfolg der noch jungen PET-CT-Kombination. Gegenüber der Computertomographie (CT) hat die MR-Tomographie (MRT) zudem wesentliche Vorteile: MRT erzeugt keine Strahlenbelastung und kann daher häufiger und breiter eingesetzt werden. Weiterhin zeichnet sich MRT durch vielfältige Untersuchungsmöglichkeiten aus, sodass krankheitsspezifisch morphologische und/oder funktionelle Informationen mit hoher dreidimensionaler Auflösung gewonnen werden können. Bestehende Bildgebungsverfahren können daher durch MR-PET ideal ergänzt werden.

Die absehbaren Anwendungen von MR-PET betreffen viele Bereiche der Medizin, besonders aber die für die Bevölkerung und Gesundheitspolitik wichtigen Bereiche der Onkologie, Kardiologie und Neurologie. Dieses Potenzial gilt es im Rahmen der Großgeräteinitiative an dem bereitgestellten Gerät auszuloten. Hierzu gehört sowohl die Entwicklung geeigneter Methoden als auch die Erprobung für klinische Anwendungen.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die auf überzeugende Weise darstellen können, dass ihre wissenschaftliche Arbeit vom Einsatz eines 3-Tesla-Ganzkörper-MR-PET-Geräts profitiert, und die andererseits durch die Ausrichtung ihrer Forschung auch dokumentieren, dass und wie sie den Nutzen der MR-PET-Technologie evaluieren können und wollen, sind dazu aufgerufen, ihre Anträge bei der DFG einzureichen. Im Falle einer positiven Begutachtung werden die antragstellenden Gruppen mit einem entsprechenden Gerät ausgestattet.

Aus den Anträgen muss erkennbar sein, dass ausgewiesene Expertise und Forschungserfahrung sowohl im Bereich der MR-Bildgebung als auch in der Nuklearmedizin (für PET) vorliegen. Auf dieser Basis soll ein grundlagenorientiertes Forschungsvorhaben formuliert werden, welches die relevanten medizinischen und naturwissenschaftlich-technischen Fächer so miteinander verbindet, dass mithilfe des 3-Tesla-Ganzkörper-MR-PET-Geräts erwartbar neue Erkenntnisse erarbeitet und klinische Anwendungsfelder für die MR-PET-Technologie eröffnet werden.

Vorausgesetzt wird, dass für die Installation eines solchen Geräts geeignete Räumlichkeiten und Infrastruktur sowie ausreichend wissenschaftliches und technisches Personal zur Verfügung stehen. Die Folgekosten für Betrieb und Wartung müssen ebenfalls von den antragstellenden Gruppen übernommen werden.

Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie das Gerät durch eigene Forschungsvorhaben sowie durch die Beteiligung an interdisziplinären Projekten in nennenswertem Umfang auslasten. Darüber hinaus soll das Gerät auch anderen Arbeitsgruppen in Deutschland für grundlagenorientierte Untersuchungen sowie für die Entwicklung neuer klinischer Anwendungen, die durch diese neue Technik realisierbar werden, zur Verfügung stehen.

Um sicherzustellen, dass dieser erweiterte Nutzerkreis einen geregelten Zugang zu den Geräten erhält, wird eine Bewilligung an die Auflage geknüpft, eine Nutzerordnung zu schaffen. Als Nutzungszeit ist bei entsprechender Beteiligung an den Betriebskosten ein Anteil von bis zu 20 Prozent an der Hauptnutzungszeit vorgesehen. In den Anträgen sollen daher neben den wissenschaftlichen Zielsetzungen und entsprechenden Realisierungskonzepten auch die Nutzungskonzepte konkret beschrieben werden.

Forschungsvorhaben, die diese Voraussetzungen erfüllen, können in englischer Sprache unter Berücksichtigung des Leitfadens zur Antragstellung bis zum 1. August 2009 bei der Geschäftsstelle der DFG, Kennedyallee 40, 51375 Bonn, unter dem Kennwort „Großgeräteinitiative MR-PET“ eingereicht werden.


 

Weiterführende Informationen

  1. Den Leitfaden zur Antragstellung für Sachbeihilfen finden Sie im DFG-Merkblatt 1.02 (deutsch) [PDF | 161KB]
  2. Den Leitfaden zur Antragstellung für Sachbeihilfen finden Sie im DFG-Merkblatt 1.02 (englisch) [PDF | 143KB]

 

Ansprechpartner:

Dr. habil. Christian Renner
Tel. +49 228 885-2324
Christian.Renner@dfg.de

Termine

Sitzung der Arbeitsgruppe Datenschutz (Berlin)

22.05.2012



Sitzung der GMDS-AG Secondary Use und der TMF-AGs Datenschutz und IT-QM (Berlin)

22.05.2012



Sitzung der Arbeitsgruppe IT-Infrastruktur und Qualitätsmanagement (Berlin)

22.05.2012




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„Die Arbeit der TMF wird zukünftig immer wichtiger sein“

Ein Interview mit Prof. Dr. Ulrich R. Fölsch und Prof. Dr. Michael Krawczak nach der Übergabe des Vorstandsvorsitzes


 
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