TMF begrüßt Neuregelung regulatorischer Vorschriften zugunsten der Versorgungsforschung
TMF-Stellungnahme zum Entwurf der Datentransparenzverordnung im BMG vorgestellt
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10.07.2012. Am 9.
Juli 2012 fand im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Anhörung zum
Referentenentwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Vorschriften über die
Datentransparenz (DaTraV) statt. Die TMF hat an der Anhörung teilgenommen und ihre Stellungnahme zum Entwurf vorgestellt. Die Stellungnahme steht zum Download zur Verfügung.
- Stellungnahme
der TMF zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Umsetzung der
Vorschriften über die Datentransparenz (Datentransparenzverordnung -
DaTraV) [pdf]
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011
sind die Vorschriften zur Datentransparenz im Fünften Buch des
Sozialgesetzbuches neu geregelt worden (§§ 303a ff. SGB V). Danach übermittelt
das Bundesversicherungsamt (BVA) Daten, die dem BVA für den
Risikostrukturausgleich von den Krankenkassen gemeldet werden, an eine
Datenaufbereitungsstelle. Die Daten sollen den im Gesetz benannten
Institutionen (§ 303e) für weitere Auswertungen u.a. zum Zwecke der
Verbesserung der Qualität der Versorgung und für Längsschnittanalysen zum
Erkennen von Über-, Unter- und Fehlversorgung im Gesundheitswesen zur Verfügung
gestellt werden.
Zu den im Gesetz benannten Institutionen, die durch die
Neuregelung die Möglichkeit einer sekundären Nutzung von Krankenkassendaten
erhalten, gehören unter anderem Hochschulen und sonstige Einrichtungen mit der
Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung. Das
GKV-Versorgungsstrukturgesetz ermächtigt das BMG durch die Neuregelung, per
Rechtsverordnung die öffentlichen Stellen des Bundes zu benennen, die die
Aufgaben der Datentransparenz wahrnehmen, sowie das Nähere zum Datenumfang, zu
den Datenübermittlungen, zum Pseudonymisierungsverfahren, zur ausnahmsweisen
Bereitstellung pseudonymisierter Daten und zur Erstattung der Kosten durch die
Krankenkassen zu regeln.