BMBF veröffentlicht Richtlinien zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten zu neurodegenerativen Erkrankungen: Risiko- und Schutzfaktoren, Längsschnittuntersuchungen an Kohorten und moderne experimentelle Modelle im Rahmen des „JPND“
Die Frist für die Einreichung der Vorhabenübersicht und der Projektskizze endet am 10. März 2015
29.01.2015 Neurodegenerative Erkrankungen beinträchtigen die betroffenen Kranken
sehr. Es handelt
sich zum größten Teil um unheilbare Erkrankungen, deren Eintreten stark
mit dem Lebensalter zusammenhängt. Die
Alzheimer Erkrankung und mit ihr verwandte Störungen sind die am
häufigsten auftretenden neurodegenerativen
Erkrankungen; in Europa sind zwischen 6,3
und 7,3 Millionen Menschen davon betroffen. Es wird erwartet, dass sich
diese Zahl aufgrund der immer älter
werdenden Bevölkerung alle 20 Jahre verdoppelt. Das „EU Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research" (JPND) verfolgt das Ziel, die europaweiten Anstrengungen durch
länderübergreifende Zusammenarbeit und
Koordination auf Basis einer gemeinsamen Forschungsagenda zu bündeln und
zu verbessern.
Forschungsgebiete:
Für diese Bekanntmachung wurden drei Forschungsgebiete
von hoher Priorität ausgewählt:
- Genetische,
epigenetische und umweltbedingte Risiko- und Schutzfaktoren für
neurodegenerative Erkrankungen
(Wiederauflage der JPND Bekanntmachung „Risikofaktoren“ aus 2012)
- Längsschnittuntersuchungen an Kohorten bei neurodegenerativen Erkrankungen
- Moderne experimentelle Modelle für neurodegenerative Erkrankungen
Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt als deutsche Verbundpartner
sind deutsche staatliche und
nicht-staatliche Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gegebenenfalls auch
Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
(Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken) sowie Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft mit FuE(Forschung und
Entwicklung)-Kapazität in Deutschland, wie
z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU; die Definition
für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist hier einzusehen).
Unternehmen der Großindustrie sowie
Unternehmen, die zu mehr als 50 % im Besitz
von Großindustrie sind, können nur unter
bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund
und Ländern grundfinanziert werden,
kann nur unter bestimmten Voraussetzungen
ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine
Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Weitere Informationen:
- Bekanntmachung des BMBF vom 21.01.2015