Forschen mit Behandlungsdaten: Ein Wegweiser durch die rechtlichen Regelungen
TMF veröffentlicht Rechtsgutachten zur Sekundärnutzung klinischer Daten
02.09.2015.
Forschung und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen greifen immer häufiger auf
klinische Daten aus dem Behandlungskontext zurück. Deren systematische Analyse verspricht
neue Erkenntnisse, die mit primär für die Forschung erhobenen Daten nicht oder
nur mit sehr hohem Aufwand gewonnen werden könnten. Die Rechtslage für die
Sekundärnutzung klinischer Daten ist allerdings sehr komplex und kann sich je
nach Sitz und Art der behandelnden Einrichtung sowie Zweck der Datennutzung
deutlich unterscheiden. In ihrer Schriftenreihe hat die TMF jetzt ein
Rechtsgutachten veröffentlicht, das die Rechtsgrundlagen für jede spezifische
Situation detailliert und umfassend darstellt. Ein Online-Tool zum Buch
erleichtert die Suche.
Gesundheitsdaten
gehören zu den intimsten Informationen über einen Menschen und sind deshalb auf
besonders hohen Schutz angewiesen. „Die im Alltag üblicherweise getroffene
Annahme, dass alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt ist, gilt hier
nicht. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere personenbezogenen
Gesundheitsdaten, muss jegliche Datenverarbeitung ausdrücklich erlaubt sein,
sonst ist sie verboten.“ Das erläutert Autor Dr. Uwe K. Schneider (Vogel &Partner Rechtsanwälte mbB), der das Rechtsgutachten im Auftrag der TMF erstellt
hat. Die Chancen und Risiken müssen vor dem Hintergrund des Rechts auf
informationelle Selbstbestimmung entsprechend sorgfältig gegeneinander
abgewogen werden.
Erstmals detaillierte Übersicht über die spezifischen Rahmenbedingungen in
den Bundesländern
Mit
dem Rechtsgutachten steht erstmals eine detaillierte Übersicht über die
spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung
medizinischer Daten in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung, die auch
jeweils die unterschiedliche Trägerschaft und Rechtsform der behandelnden
Institution berücksichtigt. Die Analyse gibt Forschern und anderen Akteuren im
Gesundheitsbereich Orientierung beim rechtskonformen Umgang mit medizinischen
Behandlungsdaten. Ergänzend steht unter www.tmf-ev.de/irene
ein Tool zur Verfügung, das hilft, die für die jeweilige Behandlungseinrichtung
relevanten rechtlichen Vorschriften schnell zu finden.
Das Rechtsgutachten ist im Rahmen des cloud4health-Projektes erarbeitet
worden, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wurde.
Es ist aber auch darüber hinaus gültig und bietet ganz unabhängig vom Einsatz
von Cloud-Infrastrukturen und Data-Mining-Verfahren eine Hilfestellung für
medizinische Forschung und Qualitätssicherung.
Das Buch enthält außerdem ein ergänzendes
Gutachten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung der
über die elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V verwalteten
Daten darstellt.
Bibliographische Angaben:
U. K.
Schneider: Sekundärnutzung klinischer Daten – Rechtliche Rahmenbedingungen. Mit
einem Beitrag von A. Roßnagel und G. Hornung. 1. Auflage, 418 Seiten, August
2015. € 64,95 [D], ISBN 978-3-95466-142-8.
Weitere Informationen:
- Interview mit Dr. Uwe K. Schneider (September 2015)
- Online-Tool zum Rechtsgutachten
- TMF-Schriftenreihe (TMF-Website)
- TMF-Schriftenreihe (Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft)
- Cloud4health-Projekt
Pressekontakt:
Antje
Schütt, Tel.: 030 - 22 00 24 731, E-Mail