BMBF veröffentlicht Richtlinie zur Förderung der Konzeptphase sowie der Aufbau- und Vernetzungsphase im Förderkonzept Medizininformatik
Einreichungsschluss für Föderanträge ist der 31. März 2016
17.11.2015 Mit der Digitalen Agenda hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt,
die Innovationspotenziale der Digitalisierung zu nutzen – auch in der
Medizin. Dazu hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
im November 2015 ein Förderkonzept zur Medizininformatik
veröffentlicht. Das Förderkonzept ist Teil des Rahmenprogramms
Gesundheitsforschung der Bundesregierung und bedient insbesondere die
Aktionsfelder "Gebündelte Erforschung von Volkskrankheiten" und
"Individualisierte Medizin".
Ziel des Förderkonzepts ist eine Verbesserung von
Forschungsmöglichkeiten und Patientenversorgung durch IT-Lösungen, die
den Austausch und die Nutzung von Daten aus Krankenversorgung,
klinischer und biomedizinischer Forschung über die Grenzen von
Institutionen und Standorten hinweg ermöglichen und vorhandenes
Fachwissen und aktuelle Forschungsergebnisse im Forschungs- und
Versorgungsalltag verfügbar machen. Im Fokus stehen dabei zunächst die
Universitätskliniken, da es hier eine enge Verbindung zwischen
Krankenversorgung und klinischer Forschung gibt. Weitere Partner – z. B.
Forschungsinstitute, Hochschulen, private Kliniken, Unternehmen u. a.
aus den Branchen IT, Pharma, Biotechnologie, Medizintechnik – können
hinzukommen.
Das Förderkonzept Medizininformatik sieht eine neunmonatige Konzeptphase
sowie eine gegebenenfalls anschließende vierjährige Aufbau- und
Vernetzungsphase vor. Gefördert werden Konsortien, denen mindestens zwei
Universitätskliniken sowie gegebenenfalls weitere Partner (z. B.
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, private Kliniken, Unternehmen aus
den Branchen IT, Pharma, Biotechnologie, Medizintechnik) angehören. Die
Beteiligung einer Universitätsklinik an mehreren Konsortien ist nicht
möglich. Die Konsortien sollen technische und organisatorische Lösungen
entwickeln und implementieren, die den Austausch und die Nutzung von
Daten aus Krankenversorgung, klinischer und biomedizinischer Forschung
über die Grenzen von Institutionen und Standorten hinweg ermöglichen
sowie vorhandenes Fachwissen und aktuelle Forschungsergebnisse im
Forschungs- und Versorgungsalltag verfügbar machen.
Weitere Informationen
- Bekanntmachung des BMBF vom 30.10.2015