BMBF veröffentlicht Richtlinie zur Förderung des Aufbaus modellhafter patientenbezogener Register für die Versorgungsforschung
Projektskizzen bis 12.01.2017 einreichen - Download Folien TMF-Webinar vom 21.12.2016
10.10.2016. Das Gesundheitssystem steht vor der Herausforderung, medizinische
und organisatorische Verbesserungen schnellstmöglich für Patientinnen und Patienten
verfügbar zu machen und dennoch die Kosten bezahlbar zu halten. Lösungswege hierfür sollen durch das wissenschaftlich fundierte Vorgehen der Versorgungsforschung aufgezeigt werden. Ein
wichtiges Instrument zur wissenschaftlichen Analyse des Versorgungsgeschehens sind dabei Register. In patientenbezogenen Registern werden für bestimmte Patientengruppen detaillierte Daten zu Diagnose, Therapie und Verlauf von Erkrankungen erhoben. Sie sind besonders gut dazu geeignet das Versorgungsgeschehen unter Routinebedingungen zu analysieren, Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und somit Aufschlüsse über die Qualität der Behandlung zu geben.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, den Aufbau neuer, insbesondere
patientenbezogener
Register zu wichtigen Fragen der Versorgungsforschung zu unterstützen. Diese sollen hohe Qualitätsstandards erfüllen und
Modellcharakter haben. Sie müssen daher von besonderer,
nationaler Bedeutung sein, wichtige
Datenbasis für Versorgungsforschung bieten, einen hohen
Standard in methodischer, technischer und
struktureller Hinsicht haben und richtungsweisend für den Aufbau von
Registern auch außerhalb dieser Fördermaßnahme sein. Hierfür ist eine zeitlich begrenzte
Anschubfinanzierung vorgesehen.
Gefördert werden dabei Einzel- oder Verbundvorhaben.
Zusätzlich beabsichtigt das BMBF die Förderung eines Begleitprojekts ab dem
Beginn der Konzeptentwicklungsphase, das registerübergreifend methodische,
technische und strukturelle Standards gewährleisten soll. Dafür sind
Arbeitsgruppen einzurichten, die Empfehlungen für Modelllösungen erarbeiten.
Zudem soll ein Begleitgremium eingerichtet werden,
dem die Projektleitungen der geförderten Vorhaben
angehören. Zu Beginn ist ein gemeinsamer Kick-off-Workshop
mit den an der Konzeptentwicklungsphase
beteiligten Projektleitungen vorgesehen.
Beiträge zur Mitgliedschaft in der TMF sind im Rahmen dieser
Förderrichtlinie zuwendungsfähig, wenn diese dem Projektfortschritt und der
Zielerreichung des Projektes dient.
Im Fall dass eine TMF-Mitgliedschaft nicht
angestrebt wird, sind die Gründe hierfür durch
den Antragsteller (Verbundkoordinator) zu erläutern.
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Die TMF hat am 21.12.2016 in einem Webinar ihre Unterstützungsangebote und Details zur Mitgliedschaft erläutert. Die Präsentationsfolien stehen hier zum Download zur Verfügung:
- Download Präsentationsfolien zum Webinar für Antragsteller in der Registerausschreibung am 21. Dezember 2016 [PDF | 1,4 MB]
Für alle Rückfragen und weitere Informationen zur TMF und zur Mitgliedschaft steht in der TMF-Geschäftsstelle Antje Schütt (Tel. 030 - 220024731, E-Mail) zur Verfügung.
Weitere Informationen
- Bekanntmachung des BMBF vom 10.10.2016