BMBF veröffentlicht neue Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zur psychischen Gesundheit geflüchteter Menschen
Einreichungsschluss für Projektskizzen ist der 30. März 2017
22.11.2016. Die Zahl geflüchteter Menschen, die in Deutschland Schutz suchen,
hat stark zugenommen.
Viele der betroffenen Menschen haben durch Bürgerkrieg, Terror und
Verfolgung im Heimatland und während ihrer
Flucht traumatische Erfahrungen gemacht. Aber auch die Lebensbedingungen
im Ankunftsland, etwa der Verlust der
sozialen Bindungen und die Ungewissheit über
das Bleiberecht, stellen zusätzliche psychische Belastungen dar.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt
daher, patientenorientierte
Forschungsverbünde zu fördern, die dazu beitragen, umfassende
Lösungsansätze für diese Herausforderungen
zu erarbeiten. Fragestellungen mit hoher Versorgungsrelevanz, die
zu einer kurzfristigen als auch zu einer
langfristigen Verbesserung der Versorgungssituation
beitragen, sollen im Zentrum der Forschungsverbünde stehen.
Diese Fördermaßnahme wird aus Mitteln des
Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung finanziert.
Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, die Kompetenzen
in den Bereichen
der klinischen Forschung und der Versorgungsforschung bündeln. Die
Verbünde sollen Fragestellungen bearbeiten,
die einen hohen Wert für die Diagnose, Therapie oder Prävention
von psychischen Störungen und Belastungen bei
geflüchteten Menschen haben und die
sinnvoll nur in Kooperation mehrerer Arbeitsgruppen bearbeitet werden
können.
Beiträge zur Mitgliedschaft in der TMF sind im Rahmen dieser
Förderrichtlinie zuwendungsfähig, wenn diese dem Projektfortschritt und der
Zielerreichung des Projektes dient.
Weitere Informationen
- Bekanntmachung des BMBF vom 21.11.2016