BMBF veröffentlicht neue Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zu Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend
Einreichungsschluss für Projektskizzen ist der 20. März 2017
29.11.2016. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat
dramatische Folgen für die Betroffenen,
unter denen sie meist ein Leben lang zu
leiden haben.
Um der gemeinsamen Verantwortung für einen verbesserten
Schutz von Kindern und Jugendlichen
vor sexualisierter Gewalt gerecht zu werden, hat
die Bundesregierung im März 2010 den Runden
Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und
Machtverhältnissen in privaten und
öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ eingerichtet.
Neben seinen wichtigen Funktionen im Rahmen der
Enttabuisierung der Thematik, dem
Aufzeigen von Missständen und der Anerkennung der Leiden der Betroffenen
stellte der Runde Tisch gleichberechtigt
die Forderung nach Vorbeugung. Die Beteiligten sahen
Bildung und Forschung hier in einer Schlüsselstellung, um neue
Konzepte zu entwickeln und voranzutreiben.
Im Sinne einer umfassenden wissenschaftlichen
Annäherung an die Thematik und einer
zielführenden Bearbeitung des Forschungsfeldes
veröffentlichte die Bundesregierung am
29. September 2010 die „Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden
zu Verhaltensstörungen
im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und
Missbrauch in Kindheit und Jugend“. Im
Rahmen der Förderlinie wurden bundesweit elf Forschungsverbünde mit
einem Fördervolumen von rund 23 Millionen Euro
gefördert. Die Projekte haben zu einer
wissenschaftlichen Annäherung an die Thematik beigetragen, die
internationale Vernetzung gestärkt, die
interdisziplinäre Nachwuchsförderung adressiert und die Entwicklung
evidenzbasierter Konzepte zu Prävention,
Diagnostik und Therapie vorangetrieben.
Die übergeordneten Ziele der Förderlinie, neue
evidenz-basierte Konzepte der
Gesundheitsforschung zur Prävention,
Früherkennung und Therapie im Zusammenhang mit (sexualisierter) Gewalt,
Vernachlässigung, Misshandlung und
Missbrauch in Kindheit und Jugend zu entwickeln
und zu erproben, haben weiter Bestand. Der Schwerpunkt der
Bekanntmachung soll dabei insbesondere auf
dem erfolgreichen Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis
liegen. Dabei sollen auch partizipative Ansätze
Berücksichtigung finden, d. h. Betroffene
in adäquater Art und Weise in die einzelnen Forschungsfragen einbezogen
werden.
Mit dieser Förderrichtlinie leistet das
Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) einen Beitrag zur Ausgestaltung des
Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der
Bundesregierung.
Beiträge zur Mitgliedschaft in der TMF sind im Rahmen dieser
Förderrichtlinie zuwendungsfähig, wenn diese dem Projektfortschritt und der
Zielerreichung des Projektes dient.
Weitere Informationen
- Bekanntmachung des BMBF vom 29.11.2016