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BMFTR-Richtlinie: Förderung von Juniorverbünden im Förderschwerpunkt "Zukunft eHealth"

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. Dezember 2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Das Logo des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine Förderrichtlinie veröffent­licht, deren Ziel darin besteht, durch innovative In-silico-Ansätze den Erkenntnisgewinn in der biomedi­zinischen Forschung voranzutreiben und die Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten zu verbessern.

Die Förderrichtlinie richtet sich an wissenschaftlich herausragende promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler („Postdocs“) insbesondere aus mathematisch-informatischen Fächern und Bio­logie/Medizin, die mit der Durchführung eines kollaborativen, interdisziplinären Forschungsprojekts an deutschen Hochschulen weitere Qualifikationen für eine Professur oder eine vergleichbare Führungsposition im Bereich eHealth erwerben möchten.

Der Zuwendungszweck ist die Förderung von eHealth-Juniorverbünden, in denen Postdocs aus unterschiedlichen Fachdisziplinen gemeinsam innovative In-silico-Ansätze für die Biomedizin entwickeln und die datengetriebene Gesundheitsforschung voranbringen. Es werden ausschließlich Verbundprojekte zwischen Hochschulen gefördert. Diese müssen von den teilprojektleitenden Postdocs gemeinsam konzipiert und federführend umgesetzt werden.

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundvorhaben, deren Teilprojekte an mindestens zwei verschiedenen Hochschulen durchgeführt und von wissenschaftlich herausragenden Postdocs konzipiert und geleitet werden. Diese sogenannten Juniorverbünde sollen aus drei bis vier Arbeitsgruppen unterschiedlicher Fachrichtungen aus den MINT-Fächern, der Medizin und/oder anderen für den Bereich eHealth relevanten wissenschaftlichen Disziplinen bestehen.

Quelle: BMFTR

 

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungs­fähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projekt­fortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.