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BMFTR-Richtlinie: Förderung von inter­disziplinärer Forschung zum besseren Verständnis von Wechseljahres­be­schwer­den

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. April 2026 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Das Logo des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine Förderrichtlinie veröffent­licht, deren Ziel darin besteht, die Forschung zu Wechseljahren zu stärken. Diese soll zu einem besseren Verständnis der Entstehung und unterschiedlichen Ausprägung der Beschwerden sowie einer Verbesserung der Prävention, Diagnostik und Therapie beitragen.

Das Ziel der Fördermaßnahme ist erreicht, wenn:

  1. wissenschaftliche Evidenz für Ansatzpunkte für eine Verbesserung von Prävention, Diagnostik und Therapie von wechseljahresbedingten Beschwerden generiert wurde und
  2. die in den Projekten generierten Daten anderen Forschenden zur Verfügung gestellt werden.

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde. In Einzelfällen können Einzelvorhaben von universitätsmedizinischen Einrichtungen gefördert werden, wenn darin alle für die jeweilige Fragestellung notwendigen Disziplinen vertreten sind.

Die Forschungsarbeiten sollen darauf ausgerichtet sein, Evidenzlücken im Verständnis der Entstehung und unterschiedlichen Ausprägung von Wechseljahresbeschwerden zu schließen. Darüber hinaus sollen sie wissenschaftliche Erkenntnisse dazu generieren, wie die Diagnostik und Behandlung von Frauen mit Wechseljahresbeschwerden verbessert und mit den Wechseljahren verbundene Gesundheitsrisiken reduziert werden können. Sie sollen hochwertige wissenschaftliche Erkenntnisse für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung präventiver, diagnostischer und thera­peutischer Standards generieren, die von hoher Relevanz für die betroffenen Frauen sind.

Quelle: Bekanntmachung des BMFTR, Bundesanzeiger vom 22.01.2026
© BMFTR
Auszüge aus Originaltext wiedergegeben; Text redaktionell gekürzt.

 

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungs­fähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projekt­fortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.