Bundesdatenschutzgesetz: Bundesrat will Datenschutzaufsicht für Verbundforschung reformieren
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Der Bundesrat will das Bundesdatenschutzgesetz ändern und die Datenschutzaufsicht bei länderübergreifender Forschung vereinfachen. Der Vorschlag setzt an einem Problem an, das Forschungsverbünde seit Langem beschäftigt: Wer über Bundesländer hinweg gemeinsam forscht, trifft auf unterschiedliche Datenschutzaufsichtsbehörden und damit potenziell auf Doppelprüfungen, unterschiedliche Bewertungen und zusätzlichen Abstimmungsaufwand. Das soll sich ändern.
Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, die Datenschutzkonferenz (DSK) gesetzlich zu institutionalisieren und verbindliche Mehrheitsbeschlüsse zu ermöglichen. Für länderübergreifende Forschungsvorhaben soll zudem eine federführende Aufsichtsbehörde als zentraler Ansprechpartner etabliert werden. Hat eine Aufsichtsbehörde ein Verfahren datenschutzrechtlich geprüft, soll diese Bewertung grundsätzlich auch für andere beteiligte Behörden bindend sein.
Die Bundesregierung begrüßt das Ziel einer einheitlicheren Auslegung und Durchsetzung des Datenschutzrechts grundsätzlich, sieht bei Teilen des Vorschlags jedoch rechtliche Fragen – unter anderem hinsichtlich der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden und der föderalen Kompetenzverteilung. Sie hat angekündigt, einen eigenen Vorschlag zur Reform der Datenschutzaufsicht vorzulegen.
Aus Sicht der TMF ist eine Reform der Datenschutzaufsicht für die Verbundforschung längst überfällig.
Gerade in der Gesundheits- und Versorgungsforschung arbeiten häufig zahlreiche Einrichtungen aus unterschiedlichen Bundesländern gemeinsam an einem Forschungsvorhaben. Unterschiedliche aufsichtsrechtliche Bewertungen dürfen dabei nicht unnötig den Zugang zu und die Nutzung von Daten erschweren.
Wir brauchen deshalb einheitliche Regeln, klare Zuständigkeiten und schnellere Verfahren. Für Forschungsverbünde sollte eine federführende Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig sein. Gleichzeitig sollten widersprüchliche Voten verschiedener Aufsichtsbehörden vermieden und verbindliche gemeinsame Entscheidungen ermöglicht werden.
Darüber hinaus unterstützt die TMF die Forderung einzelner Datenschutzbehörden, bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke im Rahmen des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) die Zustimmungspflicht der Datenschutzaufsicht durch eine Anzeigepflicht der datenverarbeitenden Gesundheitseinrichtungen zu ersetzen.
Denn am Ende geht es nicht um weniger Datenschutz. Es geht darum, Datenschutz so zu organisieren, dass verantwortungsvolle Datennutzung und bundeslandübergreifende Forschung praktikabel möglich sind.