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BMFTR-Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Verbünde zur Erforschung der Pathomechanismen von postinfektiösen Erkrankungen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 27. Januar 2027 zunächst Projektskizzen für die Verbundvorhaben in elektronischer Form vorzulegen.

Das Logo des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Postinfektiöse Erkrankungen wie das Long-/Post-COVID-Syndrom oder ME/CFS können nach einer Virusinfektion auftreten und nahezu jedes Organsystem betreffen. Ihre Ursachen sind bislang kaum verstanden, und insbesondere im chronischen Stadium gibt es noch keine wirksamen Behandlungsmöglichkeiten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat im Rahmen der „Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen“ eine Förderrichtlinie veröffentlicht, deren Ziel es ist, die zugrunde liegenden Krankheitsmechanismen aufzuklären und so die Grundlage für bessere Prävention, Diagnose und Therapie zu schaffen.

Die Förderrichtlinie dient der Förderung interdisziplinärer Forschungsverbünde, die die Krankheitsmechanismen postakuter Infektionssyndrome (PAIS) untersuchen – insbesondere des Long-/Post-COVID-Syndroms und der postinfektiösen ME/CFS. Ziel ist es, durch die Zusammenarbeit von Grundlagen- und klinischer Forschung ein besseres Verständnis der Entstehung dieser Erkrankungen zu gewinnen und daraus neue Ansätze für Prävention, Diagnose und Therapie abzuleiten.

Es werden interdisziplinäre Verbundvorhaben in folgenden Forschungsschwerpunkten gefördert:

  • Mechanistische Grundlagenforschung
  • Identifikation neuer Biomarker zur Unterscheidung von Patientengruppen
  • Präklinische Forschung zur Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze
  • Untersuchungen an präklinischen Krankheitsmodellen
  • Systembiologische und datengetriebene Ansätze

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Quelle: Bekanntmachung des BMFTR, Bundesanzeiger vom 20.10.2026
© BMFTR
Auszüge aus Originaltext wiedergegeben; Text redaktionell gekürzt.

 

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungs­fähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projekt­fortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.