News

BMFTR-Richtlinie: Förderung von Projekten zum Thema klinische Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 2. September 2026 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Das Logo des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Für viele Diagnose- und Therapiemaßnahmen liegen derzeit noch keine empirisch erbrachten Nachweise des Nutzens vor – man spricht von Lücken in der medizinischen Evidenz beziehungsweise Evidenzlücken. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine Förderrichtlinie veröffent­licht, deren Ziel das Schließen solcher Evidenzlücken ist, die eine hohe Relevanz für die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie für die medizinische Versorgung dieser Menschen in Deutschland haben.

Die Förderinitiative dient dem Zweck der Förderung wissenschaftsinitiierter klinischer Studien und systematischer Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien nach internationalen Standards sowie von Konzeptphasen für klinische Studien oder systematische Übersichtsarbeiten. Zudem ist die methodische Weiterentwicklung klinischer Studien durch Förderung entsprechender Begleitforschungsprojekte Zweck der Förderinitiative.

Es werden Einzelvorhaben in vier Modulen der Förderinitiative gefördert:

  • Modul 1: Konfirmatorische und explorative klinische Studien
  • Modul 2: Systematische Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien
  • Modul 3: Konzeptphasen mit aktiver Patientenbeteiligung
  • Modul 4: Methodische Begleitforschungsprojekte

Für alle Module gilt: Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen) sowie zivilgesellschaftliche Organisationen mit eigener Rechtsperson.

Quelle: Bekanntmachung des BMFTR, Bundesanzeiger vom 01.06.2026
© BMFTR
Auszüge aus Originaltext wiedergegeben; Text redaktionell gekürzt.

 

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungs­fähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projekt­fortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.