Medizinregistergesetz im parlamentarischen Verfahren
PD Dr. Anne Regierer, Sprecherin der TMF-AG Register und Leiterin Registerforschung am Deutschen Rheuma-Forschungszentrum Berlin. © TMF e.V.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich am 10. Juni 2026 in einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung befasst.
Für die TMF war PD Dr. Anne Regierer (Sprecherin der TMF-Arbeitsgruppe Register und Leiterin Registerforschung am Deutschen Rheuma-Forschungszentrum Berlin) vor Ort. Sie begrüßte insbesondere die Möglichkeit der Datenverknüpfung und die geplante Qualitätsentwicklung von Registern.
In einigen Punkten bleibt der Gesetzentwurf jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das sind insbesondere:
- Schwache Datenverknüpfung: Keine konsequente Ausrichtung auf Forschung, FDZ/FDPG/EHDS und interoperable Strukturen.
- Fehlende Finanzierung: Weder Register noch registerbasierte Forschung sind nachhaltig abgesichert.
- Zu viel Bürokratie: Mehrfache Prüfregime ohne erkennbaren Mehrwert für die Datenqualität.
Damit entstehen Risiken für bestehende Register: steigende Kosten, Fehlanreize und potenzielle Verschlechterungen statt Fortschritt. Unsere Empfehlungen für das parlamentarische Verfahren:
- nachhaltige Finanzierungsmodelle für priorisierte Register
- wissenschaftlich getragene Qualifizierung (statt rein behördlicher Prüfung)
- konsequente Datenverknüpfung
- Perspektive einer einheitlichen, sektorenübergreifenden Forschungskennziffer
- deutliche Reduktion von Bürokratie
- eine echte, einfache Widerspruchslösung
Regulierung allein schafft keine Datenqualität. Es braucht verlässliche Finanzierung, wissenschaftliche Governance und echte Nutzbarkeit für Forschung und Versorgung. Nur so können Medizinregister ihr Potenzial für evidenzbasierte Versorgung und Innovation entfalten.
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