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BMFTR-Richtlinie: Sichere Verarbeitungsumgebungen in der Gesundheitsforschung

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 28. Oktober 2026 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Das Logo des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine Förderrichtlinie veröffent­licht, deren Ziel es ist, sensible Forschungs- und Gesundheitsdaten der bestehenden Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (GFDI) in sicheren Verarbeitungsumgebungen (Secure Processing Environments, kurz SPE) für die Gesundheitsforschung nutzbar zu machen.

Der Zuwendungszweck der Richtlinie ist die Förderung von Pilotprojekten, die modulare sowie übertragbare informationstechnische Komponenten entwickeln und erproben, welche die Realisierung forschungsfreundlicher, sicherer und rechtskonformer SPE unterstützen beziehungsweise innerhalb dieser genutzt werden können. Die bestehenden GFDI sind dabei aktiv zu beteiligen, um eine spätere Integration der entwickelten Lösungen in die Praxis zu gewährleisten. Zur Testung der (entwickelten) Komponenten sollen in den Pilotprojekten bestehende klinisch-epidemiologische beziehungsweise biomedizinische multizentrische Daten der bestehenden GFDI genutzt werden.

Gefördert werden Pilotprojekte als Einzelprojekte aus verschiedenen Fachbereichen an einer Einrichtung sowie kleine Verbundprojekte (mit in der Regel bis zu drei Partnern), die sich mit der Entwicklung und Erprobung von technischen und organisatorischen Voraussetzungen befassen, auf deren Grundlage forschungsfreundliche SPE im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen realisiert werden können. Hierbei müssen die für die Ausrichtung des jeweiligen Pilotprojekts notwendigen Disziplinen und Datennutzer eingebunden sein. Eine Anbindung an bestehende GFDI ist erforderlich.

Quelle: Bekanntmachung des BMFTR, Bundesanzeiger vom 11.08.2026
© BMFTR
Auszüge aus Originaltext wiedergegeben; Text redaktionell gekürzt.

 

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungs­fähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projekt­fortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.