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  4. Kurzstellungnahme der AG Biomaterialbanken der TMF zur Stellungnahme „Humanbiobanken für die Forschung“ des Deutschen Ethikrats vom 15. Juni 2010
Stellungnahme

Kurzstellungnahme der AG Bio­material­banken der TMF zur Stellung­nahme „Human­bio­banken für die Forschung“ des Deutschen Ethikrats vom 15. Juni 2010

Jena, 15. Juni 2010.

Genommedizin & Biobanken

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Die TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) begrüßt, dass sich der Deutsche Ethikrat (DER) erneut ausgiebig mit den Fragestellungen rund um Biobanken für die medizinische Forschung befasst hat und mit seiner aktuellen Stellungnahme die Empfehlungen des Nationalen Ethikrats von 2004 fortschreibt. Insbesondere befürworten die in der Arbeitsgruppe Biomaterialbanken (AG BMB) der TMF zusammengeschlossenen Wissenschaftler und Biobank-Koordinatoren die Intention des DER, das in der Praxis uneinheitlich umgesetzte und in ihrer Wirkung begrenzte Konzept der individuellen Spendereinwilligung durch Vertrauensmaßnahmen seitens der Biobanken zu flankieren. Dadurch soll gleichermaßen den Spenderschutz gestärkt und die Rahmenbedingungen langfristiger medizinischer Forschungsprojekte verbessert werden. In diesem Sinne kann sich die AG BMB der TMF der Aussage

„Wenn man Biobanken als Ressource für die wissenschaftliche Forschung akzeptiert, sind Regelungen erforderlich, die eine weniger restriktive Zweckbindung für die Nutzung von Biobank­materialien und -daten zulassen als im geltenden Datenschutzrecht vorgesehen.“

des DER nur vorbehaltlos anschließen.

Das vom DER vorgeschlagene „Fünf-Säulen-Konzept“ für die institutionelle und prozedurale Verankerung seiner Empfehlungen erscheint im Grundsatz schlüssig. Im Detail können die Ausführungen des DER in dieser ersten Stellungnahme allerdings nicht beleuchtet werden, sie bedürfen vielmehr einer intensiveren Prüfung. Die folgenden Ausführungen sind daher nur als erste Einschätzung der gemachten Vorschläge zu werten.

Ein gesetzlich verankertes Biobankgeheimnis könnte in der Tat ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Proben und Daten vor einem unberechtigten Zugriff Dritter sein und so der Wahrung der Persönlichkeits­rechte der Spender dienen. Zugleich wäre ein Biobankgeheimnis ein positiver Ausdruck der grundgesetzlich verankerten Forschungsfreiheit. Mögliche Probleme des Vorschlags des DER liegen jedoch in seiner gesetzgeberischen Umsetzung. Es ist daher zu begrüßen, dass der DER schon jetzt wegweisende Vorgaben für Gesetzesentwürfe macht und deren internationale Harmonisierung und Durchsetzbarkeit als Zielsetzung beschreibt.

Bei der Einführung neuer Gesetze und Regularien ist nach Einschätzung der AG BMB der TMF ebenso wie bei der Zuweisung neuer Zuständigkeiten an Ethikkommissionen darauf zu achten, inwieweit sich die die erwarteten positiven Effekte in der Rechtspraxis auch einstellen. Aus Sicht der medizinischen Forschung steht dabei die Frage im Vordergrund, ob sich die vom DER gewünschte Vereinfachung langfristiger Forschungsvorhaben so tatsächlich erzielen lässt.

Neue Gesetze und Regularien können durch ihre Interpretations­spielräume zu neuen Unsicherheiten führen, was zum Wohl der medizinischen Forschung und des Spenderschutzes zu vermeiden ist. Eine Stringenz der aus den Vorschlägen des DER hervorgehenden gesetzlichen Auflagen erscheint daher ebenso erforderlich wie einheitliche Anforderungen an ethische und daten­schützerische Begutachtungs­prozesse. Alle neuen Gesetze werden sich zudem am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen müssen. Vor diesem Hintergrund sollte überlegt werden, nicht nur die Zuständigkeiten der Ethikkommissionen neu zu regeln, sondern für deren Arbeit auch verbindliche Kriterienkataloge vorzusehen.

Zur Vermeidung zusätzlichen bürokratischen Aufwands erscheint es der AG BMB der TMF empfehlenswert, künftige juristische und ethische Begutachtungen von Biobanken mit anderen Zertifizierungs- und Akkreditierungs­prozessen zu harmonisieren und gegebenenfalls zusammenzufassen. Dies gilt insbesondere auf dem zu Recht vom DER vordringlich adressierten Feld der Qualitätssicherung von Biobanken. Allerdings spielen Fragen der Datenverarbeitung, der Dokumentation von Probenverwaltung und Probenentnahme sowie der Material­weitergabe nicht nur für den Spenderschutz eine zentrale Rolle, sie sind vielmehr eng verzahnt mit der wissenschaftlichen Qualität der Proben und Daten, so dass einheitliche Verfahrensvorgaben und Begut­achtungs­zuständig­keiten auch im Interesse der medizinischen Forschung liegen.

Ausdrücklich begrüßt die AG BMB der TMF das vom DER betonte Transparenzgebot und unterstützt ihn insbesondere in der Forderung, Informationen über Aktivitäten, Probenbestände und Organisations­strukturen von Biobanken in einem „öffentlich zugänglichen Register“ zu veröffentlichen. Inwieweit es hierfür einer gesetzlichen Grundlage bedarf oder ob Vorgaben seitens öffentlicher Förderer und behördlicher Zulassungsstellen ausreichen, mag dahingestellt sein. Hinsichtlich der vom DER geforderten Einrichtung eines Biobankenregisters kann aber darauf verwiesen werden, dass sich ein solches Register bereits im Aufbau befindet. Mit Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betreibt die TMF seit 01.03.2010 die Planung und Einrichtung des Deutsche Biobanken-Registers, welches durch Informationsangebote (z.B. zum Qualitätsmanagement) und durch Schnittstellen zu vergleichbaren europäischen Vorhaben flankiert werden soll. Ein erster Eindruck des Registers kann unter der Webadresse www.biobanken.de gewonnen werden. Die Registrierung von Biobanken ist dort bereits möglich, die Hinterlegung und Pflege biobankspezifischer Informationen wird im Laufe des Jahres in Betrieb genommen. Anzumerken ist auch, dass das BMBF in seiner aktuellen Bekanntmachung zur Förderung von Biobanken den Eintrag in das Register erstmals zur Fördervoraussetzung gemacht hat.

Insgesamt begrüßt die AG BMB der TMF den Vorstoß des DER, die zukunftsfähige Nutzung von Biobanken durch die medizinische Forschung in Deutschland unter Wahrung ethischer Standards dauerhaft möglich zu machen. Die TMF als Zusammenschluss medizinischer Forschungs­netzwerke erklärt sich ausdrücklich bereit, die weitere Ausgestaltung und praktische Umsetzung dieses Vorstoßes zu unterstützen.

 

Jena, 15.06.2010, Sitzung der AG Bio­material­banken der TMF

 

PD Dr. Michael Hummel 
Prof. Dr. Michael Krawczak
- für die AG Biomaterial­banken -

 

Dr. Dr. Michael Kiehntopf
Sebastian Claudius Semler
- für die TMF -

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