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Bundestagsanhörung zum GeDIG: TMF bringt Perspektive der vernetzten medizinischen Forschung ein

Im Bundestag hat eine Anhörung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) stattgefunden.

TMF-Geschäftsführer Sebastian C. Semler steht auf der Dachterrasse des Reichstagsgebäudes in Berlin, im Hintergrund sind Teile der Berliner Skyline zu sehen.

TMF-Geschäftsführer Sebastian C. Semler. © TMF e.V.

Am 14. Oktober 2026 hat im Bundestag die Anhörung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) stattgefunden. Im Mittelpunkt stand für die TMF die Frage, wie aus Gesundheitsdaten mehr Nutzen für Forschung, Versorgung und für Patient:innen entsteht. Wir waren bei der Anhörung live dabei und haben die Perspektive der vernetzten medizinischen Forschung in die Beratungen eingebracht.

Die TMF begrüßt das Ziel des GeDIG, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation zu stärken. Entscheidend ist jedoch, dass neue gesetzliche Möglichkeiten auch in der Forschungspraxis funktionieren. Aus Sicht der TMF fokussieren wir uns auf das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Hier kommt es auf zwei Punkte an:

Wissenschaftliche Konzepte in der Wissenschaft entwickeln

Wissenschaftliche Konzepte gehören in Wissenschaftshände. Dazu gehört das Konzept für Forschungskennziffer und Betroffenenregister, die Verfahren zur Beleihung der domänenspezifischen Zugangsstellen, der sicheren Verarbeitungsumgebungen und zur Verknüpfung. Das ist hochkomplex. 

Wir empfehlen die Ausschreibung der wissenschaftlichen Konzeption für:

  • Konzept für Forschungskennziffer (§3),
  • Konzept für Opt-out-Register (§16),
  • Verfahren zur Beleihung von dHDABs, SPEs und Linkage (§§ 11, 13, 22),
  • Evaluation (§23).

Datennutzung ermöglichen und Datennutzen schaffen

Bisher ist das GDNG nicht erfolgreich, weil in den Paragraphen 5 und 24 wenige Halbsätze für Forschungszusammenschlüsse fehlen. Die würden die Verfahren für Vorhaben mit mehreren beteiligten Stellen praktikabel machen und heterogene Votender beteiligten Datenschutzaufsichtsbehörden vermeiden.

Datennutzen schaffen durch Ermöglichungsparagraphen:

  • Verfahren zur Datennutzung (§24) für bundesweite Forschungszusammenschlüsse einheitlich und praktikabel regeln
  • Datenschutzaufsicht modernisieren (§5)
  • heterogene Voten der einzelnen Datenschutzaufsichtsbehörden ausschließen (Zuständigkeit, Mehrheitsprinzip, Verbindlichkeit)
  • Restproben aufnehmen (§24)
  • Registrierungs- & Transparenzpflichten vereinheitlichen (§28) und einwilligungsbasierte genehmigungsfreie Kassendatennutzung (§287 SGB V/§75 SGB X)

Unser Anliegen: Das GDNG darf nicht auf die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) beschränkt bleiben. Es muss schon jetzt bessere Bedingungen für die medizinische Forschung in Deutschland schaffen.

Blick in einen Sitzungssaal mit halbkreisförmig angeordneten Konferenztischen. Zahlreiche Teilnehmende sitzen an ihren Plätzen, vor ihnen befinden sich Mikrofone, Namensschilder, Laptops und Unterlagen.

© TMF e.V.

Person in Anzug und Brille sitzt an einem Konferenztisch vor einem Mikrofon. Die Hände sind vor dem Körper gefaltet, der Blick ist auf die Unterlagen auf dem Tisch gerichtet.

Dr. Thomas Pauls MdB (CDU/CSU). © TMF e.V.

Mehrere Personen sitzen an einem Konferenztisch in einem Sitzungsraum. Die Person in der Mitte spricht vor einem Mikrofon und blickt auf ein Tablet. Vor den Teilnehmenden stehen Namensschilder, Mikrofone, Tablets und Unterlagen.

Matthias Mieves MdB (SPD). © TMF e.V.

Zwei Personen sitzen an einem Konferenztisch vor Mikrofonen und Namensschildern. Die Person links spricht in ein Mikrofon, während die Person rechts vor einem geöffneten Laptop sitzt.

TMF-Geschäftsführer Sebastian C. Semler. © TMF e.V.