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BMFTR-Richtlinie: Förderung von Forschungsprojekten zum Thema "Innovative Daten­analysen für Frauen­gesundheit und geschlechtersensible Medizin"

Einstufiges Antragsverfahren: Dem Projektträger ist bis spätestens 9. August 2026 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung vorzulegen.

Das Logo des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine Förderrichtlinie veröffent­licht, deren Ziel es ist, Impulse für eine stärkere Berücksichtigung der Frauengesundheit in der klinischen Forschung und einer geschlechtersensiblen Gesundheitsversorgung zu geben.

Der Zuwendungszweck ist die Förderung von inter- und transdisziplinären Forschungsprojekten zur Analyse vor­handener Datensätze zu Fragen der Frauengesundheit beziehungsweise geschlechtersensiblen Medizin und zur Verminderung geschlechtsspezifischer Verzerrungen in der Gesundheitsforschung. Dabei sollen die Datensätze und Zugangspunkte bestehender nationaler Gesundheitsforschungs­dateninfrastrukturen (GFDI) genutzt werden, die für die digitale Vernetzung von Gesundheitsversorgung und -forschung, beispielsweise in der Medizininformatik-Initiative (MII), im Netzwerk Universitätsmedizin (NUM), der NAKO Gesundheitsstudie oder in der Nationalen Forschungs­dateninfrastruktur, aufgebaut wurden.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Quelle: Bekanntmachung des BMFTR, Bundesanzeiger vom 10.06.2026
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Auszüge aus Originaltext wiedergegeben; Text redaktionell gekürzt.