Pressemitteilung

Erste Ein­schät­zung der TMF zur EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung in der Fas­sung vom 15.12.2015

Info­brief zum Trilog-Ergebnis

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Am 15. Dezember 2015 wurde im sogenannten Trilog-Verfahren, das von Mitgliedern der Kommission, des Rates und des Parlamentes geführt wurde, ein finaler Text der EU Datenschutz­grund­verordnung (DSGVO) erarbeitet, der nunmehr im Parlament zu beschließen ist. Es ist davon auszugehen, dass das Parlament keine weitreichenden Änderungen mehr vornehmen wird. Die TMF hat den Text geprüft und eine erste Einschätzung dazu abgegeben, welche Auswirkungen die Regelungen im Bereich der (bio)medizinischen Forschung voraussichtlich haben werden.

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Diese ist zwangsläufig noch unvollständig und vorläufig, weil der Text während der Trilog-Verhandlungen an vielen Stellen nicht unwesentlich geändert wurde und sich die Tragweite der jetzigen Fassung daher erst nach einer eingehenden Analyse feststellen lässt.

Im Sommer 2014 hatte die TMF  gemeinsam mit dem KKS-Netzwerk, mitgezeichnet und unterstützt von Wissenschaftsorganisationen in Deutschland, eine ausführliche Stellungnahme zum derzeitigen Entwurf der Verordnung veröffentlicht.

Grundsätzlich hat die erste Prüfung ergeben, dass die (bio)medizinische Forschung mit der Verordnung in der jetztigen Form recht gut wird arbeiten können. Die aufgrund verschiedener Entwurfsfassungen befürchtete Schaden für die (bio)medizinische Forschung scheint nicht einzutreten. Allerdings sind durch die EU-DSGVO auch keine nennenswerten Harmonisierungen oder Erleichterungen im Umgang mit personenbezogenen Daten in der (bio)medizinischen Forschung erreicht worden. Ausführlichere Ausführungen im Infobrief.