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Stellungnahme

Stellungnahme zum Entwurf eines Ge­sundheits-Digital­agentur-Gesetzes (GDAG)

Berlin, 06. Juni 2024. Die TMF e. V. hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit eine Stellungnahme abgegeben.

Digitalisierung & E-Health

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I. Zum Gesetzentwurf allgemein

Wir begrüßen die im Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG beabsichtigte verbesserte Steuerung und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der digitalen Transformation im deutschen Gesundheitswesen.

Wir halten die Maßnahmen zur Umstrukturierung jedoch nur teilweise geeignet, um die Handlungsfähigkeit und vor allem die Unabhängigkeit der gematik zu stärken und zum „Treiber“ für die digitale Transformation im Gesundheitswesen weiterzuentwickeln.

Positiv hervorheben möchten wir die geplante „Ende zu Ende-Betrachtung“. Diese war überfällig, da eine fraktionierte Betrachtung von Versorgungsprozessen und -strukturen für die Entwicklung von digitalen Anwendungen und Infrastrukturen ein Hauptgrund für die derzeitige rückständige Lage Deutschlands beim Thema eHealth ist.

Wichtig ist aber auch, dass die Digitalagentur für Gesundheit nicht nur den Gesamtprozess, inklusive nachfolgender Entwicklungen, versucht abzuschätzen und zu berücksichtigen, sondern auch die in der Versorgung tätigen Gesundheitsberufe sowie Versicherte in diesen Gesamtprozess einbindet. Dabei darf die Einbindung nicht erst bei Nutzertests bereits zu Ende entwickelter Anwendungen erfolgen. Zudem ist es notwendig, dass in allen Produktteams auch Personen vertreten sind, die Gesundheitsversorgungsstrukturen und -prozesse kennen und verstehen. Hierzu gehören nicht nur Abläufe in Gesundheitseinrichtungen, sondern auch Vergütungssystematiken.

Wir begrüßen ausdrücklich die Maßnahmen zum vereinfachten Wechsel von PVS-Anbietern und die der Digitalagentur zugewiesene Aufgabe, qualitative und quantitative Anforderungen an die informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen zu definieren. Wir begrüßen explizit die Bemühungen, mehr Interoperabilität, Performanz und Stabilität zu erzielen. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass Performanzprobleme nicht nur bei den IT-Systemen der Gesundheitsdienstleister bestehen, sondern auch bei der Telematikinfrastruktur selbst.

Sichergestellt werden muss, dass die Digitalagentur nicht nur die Zuständigkeit für die Festlegung von Standards der Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur erhält, sondern auch über diese notwendigen Kompetenzen verfügen bzw. diese systematisch und nachweislich aufbauen muss.

Unklar bleibt auch, wie das Kompetenzzentrum die avisierte Usability von Systemen gewährleisten soll. Hierzu sollte ein Konzept erarbeitet werden, das veröffentlicht wird.

Neben einer regelmäßigen Evaluation des Kompetenzzentrums sollte ein Monitoring entwickelt werden und tagesaktuell über den Umsetzungsstand der Interoperabilitätsstandards berichten. Analog zum TI-Dashboard sollte daran ablesbar sein, wie sich der reale Einsatz von Standards bei Herstellern und auch Gesundheitsanbietern entwickelt.

Das Kompetenzzentrum sollte bei der nationalen Umsetzung der EHDS-Verordnung ausschließlich für den Bereich der Primärdatennutzung mitverantwortlich sein. Nur wenn Institutionen und Personen mit Expertise in der Medizin- und Wissenschaftsforschung eingebunden werden, kann dies auch für die Sekundärdatennutzung erfolgen.

 

Kontakt für die Stellungnahme

TMF e.V.
Charlottenstraße 42
10117 Berlin
Email: info@tmf-ev.de
Tel: +49 30 22 00 247 0

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