Neues Digitalgesetz soll Gesundheitsforschung stärken
Die Verbändeanhörung zum geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) hat am 18. Mai 2026 im Bundesministerium für Gesundheit stattgefunden. © TMF e.V.
Am 18. Mai 2026 fand die Verbändeanhörung zum geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Bundesministerium für Gesundheit statt. Der Referentenentwurf setzt wichtige Impulse für ein modernes, datenbasiertes Primärversorgungssystem sowie die Stärkung der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation. Gemeinsam mit zahlreichen Verbänden und Akteuren aus Wissenschaft, Versorgung und Gesundheitswirtschaft hat die TMF e. V. eine umfassende Kommentierung eingebracht.
Mit dem GeDIG kann ein Rahmen entstehen, der Versorgungsprozesse systematisch analysierbar macht, evidenzbasierte Weiterentwicklung erleichtert und Innovationen schneller in die Regelversorgung bringt – im Einklang mit der Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).
Aus unserer Sicht sind dafür insbesondere folgende Punkte entscheidend:
- Datennutzung mit Einwilligung erleichtern:
Bei wirksamer, informierter Einwilligung sollte keine zusätzliche behördliche Genehmigung für die Verarbeitung von Kassendaten erforderlich sein. Das schafft Rechtssicherheit, reduziert Bürokratie und beschleunigt Forschung.
- Forschungskennziffer weiterentwickeln:
Eine sektorenübergreifende Forschungskennziffer ist zentral für datenschutzkonforme Verknüpfung über Datenbestände, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten hinweg. Wir empfehlen, ein fachliches Gesamtkonzept unter Einbindung von Datenhaltern und Wissenschaft zu erstellen.
- Gesundheitsforschung mit Daten vereinfachen:
Das GDNG sollte so gestaltet werden, dass damit wissenschaftliche Projekte durchgeführt werden können. Insbesondere für kooperative Forschungsvorhaben könnten klarere, einheitlichere Verfahren und weitergehende Konkretisierungen dazu beitragen, Prozesse zu vereinfachen und die Versorgungsforschung effizienter zu unterstützen.
- Datenzugang praktikabel machen:
Standardisierte Einwilligungen, verbindliche Übermittlungsfristen und klare Regeln zur datenschutzkonformen Datenverknüpfung.
- TI & Interoperabilität konsequent stärken:
Verbindliche Standards, weniger parallele Authentifizierungen, Security-by-Design und risikoadäquate Sicherheitsanforderungen – mit abgestimmten Melde- und Sanktionsregimen.
Fazit
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt und jetzt kommt es darauf an, die Regelungen so auszugestalten, dass sie in der Praxis wirklich beschleunigen: einheitlicher, klarer, digitaler und mit Mut zur Ermöglichung.
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